Max-Schmeling-Halle

Hausordnung

Zutritt zur Veranstaltungsstätte

Der Zugang zur Veranstaltungsstätte ist ausschließlich mit Genehmigung der Velomax Berlin Hallenbetriebs GmbH (Velomax) gestattet. Velomax stellt zur Identifikation Hausausweise aus. Während Veranstaltungen gelten auch die vom Veranstalter ausgegebenen Eintrittskarten, einschließlich Teilnehmer-, Presse-, Frei- und Ehrenkarten, als gültige Identifikation.

Velomax behält sich das Recht vor, den Zutritt in begründeten Einzelfällen zu verweigern, z.B. bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Jugendschutzgesetz, gegen diese Hausordnung, bei Alkoholisierung oder aus Sicherheitsgründen.

Der Zugang zum Backstage-Bereich, zu Garderoben, Betriebseinrichtungen und anderen für das Publikum nicht zugänglichen Bereichen ist ausschließlich Personen gestattet, die durch entsprechende Ausweise ausdrücklich legitimiert sind.

Einlass

Bitte befolgen Sie die Anweisungen des Ordnungsdienstes ohne Ausnahme. Falls der Ordnungsdienst Gegenstände von Besuchern in Verwahrung nimmt, müssen diese unmittelbar nach Veranstaltungsende abgeholt werden. Bei ausbleibender Abholung behält sich Velomax das Recht vor, den verwahrten Gegenstand zu entsorgen.

Es ist nicht gestattet,

  • Taschen oder Rucksäcke, die das Format DIN A4 überschreiten (21cm x 29,7cm)

  • Waffen jeder Art

  • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge

  • Metall-, Plastik- und Glasbehältnisse 

  • Notebooks, Tablets, Stative, Selfie-Sticks, Audio und Videorekorder, GoPro, Kameras, Laserpointer, Trillerpfeifen, Nietengürtel

  • Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes

  • Kleidung, Embleme, Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die z.B. zur rassistischen, fremdenfeindlichen, rechts- oder linksradikalen, nationalsozialistischen oder politischen Meinungskundgebung oder als Propagandamaterial dienen oder deren Zeigen in der Öffentlichkeit verboten ist

  • pyrotechnische Artikel jeder Art, einschließlich Wunderkerzen

  • Kinderwagen

  • sperrige und gefährliche Gegenstände jeder Art z.B.: Stöcke (außer für Gehbehinderte); Regenschirme (ausgenommen Knirpse); Fahnen- oder Transparentstangen, die nicht aus Holz oder die länger als 1 m oder deren Durchmesser größer als 1,5 cm sind

  • Gegenstände aus zerbrechlichen oder splitternden Materialien

  • bei Sportveranstaltungen i.d.R. großflächige Spruchbänder über 1 m², bei Konzerten und sonstigen Entertainment-Veranstaltungen i.d.R. nicht über DIN A3, Doppelhalter, größere Mengen von Papier, Tapetenrollen, große Mengen Konfetti etc.

  • mechanisch, elektrisch oder anderweitig betriebene Lärminstrumente wie Megaphone, Gasdruckfanfaren und Vuvuzelas

  • Speisen und Getränke, es sei denn sie dienen gesundheitlichen Zwecken oder der Versorgung von Babys und Kleinkindern

  • Tiere, außer Blindenhunde

Ton- und Bildaufzeichnung durch Besucher

Ohne ausdrückliche Genehmigung der Velomax ist es Besuchern der Veranstaltungsstätte generell untersagt, Bild- oder Tonaufzeichnungsgeräte jeder Art mitzubringen und in der Veranstaltungsstätte zu verwenden. Es ist nicht gestattet, Aufnahmen von Künstlern, ihren Darbietungen, dem Gebäude und seinen Einrichtungen zu machen.

Verhaltensregeln

In der gesamten Veranstaltungsstätte, einschließlich aller Nebenräume, gilt ein striktes Rauchverbot. Velomax behält sich das Recht vor, ein allgemeines Alkoholverbot auszusprechen. Der Zutritt zur Veranstaltungsstätte kann alkoholisierten Besuchern verweigert werden, und sie können auch aus der Veranstaltungsstätte verwiesen werden. Der Verkauf jeglicher Waren in der Veranstaltungsstätte ist ohne Zustimmung von Velomax nicht gestattet. Verstöße gegen die Hausordnung oder Anweisungen des Ordnungspersonals berechtigen Velomax dazu, ein einmaliges oder generelles Hausverbot auszusprechen und die Störenfriede aus der Veranstaltungsstätte zu verweisen. Weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten. Nach Beendigung der Veranstaltung sind die Besucher verpflichtet, die Veranstaltungsstätte umgehend zu verlassen.

Jede Eintrittskarte verliert mit dem Verlassen der Veranstaltungsstätte – auch während der Dauer der Veranstaltung – ihre Gültigkeit.

Haftung

Velomax haftet uneingeschränkt bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei Unmöglichkeit und Verzug sowie bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten haftet Velomax auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Typische vorhersehbare Schäden sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen Norm unterfallen. Im Übrigen haftet Velomax bei leichter Fahrlässigkeit nicht. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Organe und Erfüllungsgehilfen von Velomax. Diese Haftungsregelung bezieht sich insbesondere auch auf während der Veranstaltung verwahrte Gegenstände.

Die Hausordnung als PDF

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