Max-Schmeling-Halle

Liebe Besucher der Max-Schmeling-Halle, 

seit der am 1. April 2022 in Kraft getretenen SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung lockern sich die Corona-Maßnahmen für Events in der Max-Schmeling-Halle.  

Gemäß der aktuellen Verordnung entfallen die bisher verpflichtenden Nachweis- & Hygienerichtlinien, mit Ausnahme der gängigen Einlassbestimmungen, welche hier einsehbar sind.
Besucher, die sich krank fühlen oder Symptome aufweisen, sollten sich umgehend testen bzw. einen Arzt aufsuchen und auf einen Besuch der Veranstaltung zum Schutz der anderen Gäste verzichten. 

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